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Liebe Mitbürger,
um in einem eng bebautem Raum mit vielen Menschen zusammen leben
zu können, gibt es Spielregeln.
Die Stadt Göttingen hat und muss ein paar Verordnungen dazu
herausgeben.
All dieses ist unter anderen in der
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und in städtischen
Verordnungen festgelegt.
In der
Hauptsatzung der Stadt steht grundsätzliches zur Gemeinde.
Zuständig für unseren Ortsteil ist die
Verwaltungsstelle Grone.
1994 wurde die letzte
Informationssendungen
an die Haushalte verteilt.
Hier das wichtigste in Kurzform
- Groß Ellershausen gehört nach §1.3 zur
Reinigungsklasse I : Wöchentlich einmalige Reinigung
und ist nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Göttingen
den Einwohner übertragen worden. Jeder Eigentümer von
Anliegergrundstücken muss also dafür sorgen das die
Reinigungspflicht erfüllt wird. Dazu gehört auch der
Winterdienst (§3.1) in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr an
Werktage, bez. von von 8.30 - 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
Gereinigt wird bis zur Straßenmitte.
Ausnahme sind Anlieger der Bundesstrasse (Dransfelder
Straße). Nach §1.5 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde
Groß Ellershausen vom 6.12.1971, ist den Anwohner nicht
zuzumuten bis zur Straßenmitte zu reinigen. Natürlich muss hier
aber die Gosse und der Gehweg gereinigt werden und für den
Winterdienst gesorgt werden.
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Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit in der Stadt Göttingen
(Link dazu bei www.goettingen.de)
Darin enthalten u.a. :
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§ 8 Lärmverhütung
Ruhezeiten sind:
a) Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe) b) an Werktagen die Zeiten von
13 - 15 Uhr (Mittagsruhe), 19 - 22 Uhr (Abendruhe), 22 - 07 Uhr (Nachtruhe).
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§ 10 Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und in
Grünanlagen
(1) Es ist verboten, die Straßen und Grünanlagen zu
verunreinigen, insbesondere dürfen Papier-, Obstreste oder
andere Abfälle nicht auf die Straßen und in die Grünanlagen
geworfen werden.
Änderungen werden von der Stadt
Göttingen in ihren
Amtsblättern
bekannt gegeben.
Hier noch ein paar Gesetzte und
Verordnungen zum Nachschlagen
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