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Für jeden der neun Gemeindebezirke ( nicht gleich Ortsteile!) der Stadt Göttingen wird von den Bürgerinnen und Bürgern des entsprechenden Stadtbezirkes ein Ortsrat gewählt. Die Anzahl der Mitglieder der Ortsräte hängt von der Anzahl der Einwohner des Stadtbezirkes ab. In Groß Ellershausen sind es 9. Soweit nicht der Stadtrat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortrat im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel selbst. Der Ortsrat kann dem Stadtrat, den Ausschüssen und dem Bürgermeister seines Stadtbezirk (Ortsratsgebiet) betreffende Vorschläge unterbreiten. Er ist vor allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen vor der Beschlussfassung des Stadtrates bzw. seines Ausschusses zu hören. Der Ortsbürgermeister bzw. die Ortsbürgermeisterin wird vom Ortsrat gewählt und ist dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende mit eigenem Stimmrecht. Er bzw. sie nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrates die Belange seines bzw. ihres Stadtbezirkes gegenüber der Stadt wahr. Darüber hinaus übernehmen die Ortsbürgermeister im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten (wie Organisation von Kirmessen, Sammlungen, Hallenbelegungen, Führung von Grundstücksverhandlungen usw.). Er bzw. sie ist Ehrenbeamter. Kurzfassung über die Aufgaben des Ortsrates. Protokolle der letzten Sitzungen Unser Dorf hat einen Ortsrat zusammen mit den Orten Hetjershausen und
Knutbühren. Das Ergebnis der letzten Kommunalwahl für unseren Ortsrat lautete: 4 Plätze für die CDU-Fraktion 5 Plätze für die SPD-Fraktion und stellt damit den Ortsbürgermeister Herrn Walter Rakebrandt. Der Ortsrat tagt regelmäßig in einem der 3 Orten, ca. 4-5 mal pro Jahr. |
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Groß Ellershausen, ein Ortsteil von Göttingen
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